Kurparkordnung Bad Salzdetfurth
für die Benutzung des Kurparks und der Gradierwerke
§ 1 Zweck
1. Der Kurpark dient der Erholung, Entspannung und dem gesundheitlichen Wohl der Besucherinnen und Besucher.
2. Er ist öffentlich zugänglich und steht allen Personen unter Beachtung dieser Kurparkordnung zur Verfügung.
§ 2 Öffnungszeiten und Sicherheit
1. Der Kurpark ist im Grundsatz ganzjährig geöffnet.
2. Die Gradierwerke sind i.d.R. von April bis Oktober geöffnet. lm Herbst und Winter sind die Gradierwerke geschlossen.
3. Aus Gründen der Verkehrssicherung sind Sperrungen von Wegen oder (Teil-)Bereichen (z.B. Gradierwerke) jederzeit möglich.
4. Die Beleuchtung des Kurparks und der Gradierwerke wird der jeweiligen Jahreszeit angepasst.
Es empfiehlt sich aus Gründen der eigenen Verkehrssicherheit auch persönliche Beleuchtungsmittel (Handy, Taschenlampe etc.) mitzuführen.
5. Eine punktuelle technische sowie personelle Überwachung des Kurparks und der Gradierwerke erfolgt nach Entscheidung der Geschäftsführung.
6. lm Falle von Schneefall oder Glätte wird der Räumdienst aktiv, um die Wege rechtzeitig zu räumen und zu streuen.
Dies erfolgt, um die Sicherheit zu gewährleisten, sobald es die Witterungsbedingungen erfordern.
7. Da die Wetterverhältnisse variieren, können hierfür keine genauen Uhrzeiten genannt werden.
Ziel ist es, alle relevanten Flächen in einem angemessenen Zeitfenster zu bearbeiten.
8. Jede/r Besucherinnen und Besucher ist selbst in der Verantwortung, achtsam bei Glätte und Schnee den Kurpark und seine Einrichtungen zu nutzen.
§ 3 Verhalten im Park
1. Besucher:innen haben sich rücksichtsvoll und dem Charakter des Kurparks entsprechend ruhig zu verhalten.
2. Die im Park vorhandenen Einrichtungen (Bänke, WC-Anlage, Pavillons, Wege etc.) sind pfleglich und ordentlich zu behandeln. Beschädigungen oder mutwillige Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt.
3. Jegliche Art von Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
4. Hunde sind an der Leine zu führen; Verunreinigungen durch Hunde sind umgehend durch den/die Hundehalter:in zu entfernen.
5. Das Füttern von Wildtieren ist verboten.
6. Offenes Feuer, Grillen etc. ist im gesamten Park und an den Gradierwerken verboten.
An den Gradierwerken ist auch das Rauchen verboten.
7. Das Wegwerfen von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Behälter ist verboten.
8. Das Fahren mit dem Fahrrad, Pedelec, Roller und E-Roller und ähnlichem sowie lnlineskater und jeglicher Art von Boards ist verboten. Die jeweiligen Fortbewegungsmittel sind zu schieben oder zu tragen.
9. Das Befahren des Kurparks ist für Kraftfahrzeuge aller Art verboten; ausgenommen Fahrzeuge der Polizei, Rettungsfahrzeuge, Krankenfahrstühle, Fahrzeuge zum Ausführen von Arbeiten auf Flächen und an/in Gebäuden.
Es ist insbesondere verboten:
a. Brunnen, Wasserbecken, Teiche zu betreten, zu verunreinigen, in ihnen zu baden oder zu angeln.
b. Blumen, Zweige und Früchte etc. abzuschneiden, abzubrechen, abzupflücken oder auf andere Weise zu entfernen oder zu beschädigen.
c. Bekanntmachungen, Plakatierungen, Aufkleber, Beschriftungen etc. ohne Genehmigung anzubringen oder aufzustellen.
d. Fußball zu spielen.
e. akustische und elektroakustische Geräte sowie andere musik- oder lärmverursachende Geräte zu betreiben und dadurch andere Gäste des Kurparks und der Gradierwerke sowie die Anwohner:innen zu stören. Ausgenommen sind genehmigte Veranstaltungen
gem. S 4 (1) dieser Satzung. f. Anlagen, Bauwerke oder sonstige Parkeinrichtungen wie z.B. Bänke zu beschädigen,
zu verunreinigen oder von ihrem Standort zu entfernen.
g. außerhalb genehmigter Veranstaltungen Waren und Dienstleistungen jeglicher Art (auch gewerbliche Fotoaufnahmen) einschließlich Speisen und Getränke (mit Ausnahme der genehmigten Gastronomiebetriebe) anzubieten.
h. Alkohol, Drogen und Rauschmittel mitzubringen und zu konsumieren. i. Feuerwerke jeglicher Art abzubrennen, Konfettikanonen oder ähnliches zu benutzen. j. zu betteln, zu zelten sowie zu übernachten.
k. Befliegen des Kurparks mit Drohnen, soweit diese nicht von legitimierten lnstitutionen, z.B. Polizei, Feuerwehr, eingesetzt werden.
§4 Veranstaltungen
1. Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH oder
der Stadt Bad Salzdetfurth.
§ 5 Zuwiderhandlungen und Weisungsbefugnisse
1. Verstöße gegen diese Kurparkordnung können mit zeitweisem oder dauerhaftem Platzverweis und einem Bußgeld von bis zu 500,00 € oder Anzeige geahndet werden. Den Anweisungen der Beschäftigten der Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH
oder beauftragten Dritten ist Folge zu leisten.
2. Ansonsten gelten die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Salzdetfurth.
3. Durch die Nutzung des Kurparks stimmen Sie dieser Kurparkordnung zu. Der Besuch des Kurparks und der Gradierwerke erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH übernimmt keine Haftung für Personenschäden, Schäden oder
Verletzungen. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 6 lnkrafttreten
Diese Kurparkordnung tritt am 25.10.2025 in Kraft.
